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Flyer vorsätzlich nicht verteilt / Betrug oder Kunst?

Verantwortlicher Autor: Jochen Behr Berlin/München, 01.10.2021, 12:55 Uhr
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Berlin/München [ENA] Da gibt es eine linke Gruppierung, die wollte es einer blauen rechten Partei mal so richtig zeigen, wie man diese über den Tisch ziehen kann ohne dafür belangt zu werden. So denken diese jedenfalls darüber. Wenn ein Unternehmen seine Dienste anbietet in dem Wissen diese gar nicht erfüllen zu wollen um den Vertragspartner damit zu schaden ist das juristisch gesehen vorsätzlicher Leistungsbetrug!

Wenn sich mehrere Personen dazu verabreden im großen Stil gegen Entgelt Flyer und andere Dienstleistungen zu verrichten bzw. dies anzubieten in dem Wissen diese Dienstleistung gar nicht zu erfüllen, weil es denen an Personal und dem Willen dazu fehlt, vielmehr der Vorsatz besteht eine bestimmte Partei damit zu schädigen weil diese andere politische Ansichten haben als man selbst erfüllt das den Straftatbestand des bandenmäßigen gewerbsmäßigen Serienbetruges und noch dazu eine politische Straftat, ein Fall für den Staatsschutz. Was daran Kunst sein soll verstehen nur die Akteure selber und deren Fans. Welche juristischen Folgen damit verbunden sind kann man als Laie selbst erkennen:

im strafrechtlichen Bereich erfüllt so ein Verhalten den Tatbestand des Leistungsbetruges. §263 StGB sagt, wenn jemand Geld für eine Leistung verlangt, die er nicht wie vorgegeben erbracht hat bzw. die er nicht plant zu erbringen. So in der Art soll es in einem aktuell vorliegenden Fall passiert sein, die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen dazu bereit aufgenommen. Dazu kommen noch Forderungen aus dem Zivilrecht, der Regress: Juristisch wird dies vermutlich langwierig auf mehreren Instanzen entschieden. Egal wo man politisch steht sollten alle Parteien fair und im demokratischen Rahmen unter Beachtung unserer Gesetze behandelt werden.

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